Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10.08.2020 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die einkommensteuerliche Berücksichtigung eines negativen Progressionsvorbehalts für ausländische Verluste aus einem Goldhandel.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) und die Y–Limited (Ltd.) gründeten am ...2012 nach englischem Recht die X–LLP, eine Gesellschaft in der Rechtsform der Limited Liability Partnership. Alleiniger Gesellschafter der Ltd. war der Kläger. Als Geschäftsführer der Ltd. wurde B bestellt.
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