Die Beklagte ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Sie wurde mit der Prüfung der DM-Eröffnungsbilanz der Klägerin zum 1. Juli 1990 betraut und zum Abschlußprüfer der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 1990 und zum 31. Dezember 1991 bestellt.
Am 26. Juni 1991 verkaufte die Treuhandanstalt ihre Geschäftsanteile an der durch Umwandlung eines Betriebsteils eines ehemaligen Kombinats entstandenen Klägerin in unterschiedlicher Stückelung an insgesamt neun Angestellte (sogenannte Ersterwerber).
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