FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.11.2015
1 K 1214/13
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 und 2; EStG § 3 c Abs. 2 Satz 1; EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1350
GmbHR 2016, 718

Anforderungen an die Besteuerung einer verlustbringenden Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen; Anwendung von Teileinkünfteverfahren und Teilabzugsverbot auch im Verlustfall auf eine entgeltliche Anteilsveräußerung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 1 K 1214/13

DRsp Nr. 2016/2219

Anforderungen an die Besteuerung einer verlustbringenden Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen; Anwendung von Teileinkünfteverfahren und Teilabzugsverbot auch im Verlustfall auf eine entgeltliche Anteilsveräußerung

Eine Zwangseinziehung von GmbH Anteilen gegen Entgelt stellt eine entgeltliche Anteilsveräußerung i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG dar, auf die Teileinkünfteverfahren und Teilabzugsverbot auch im Verlustfall Anwendung finden.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 und 2; EStG § 3 c Abs. 2 Satz 1; EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe eines aus einer Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen resultierenden Verlustes nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Kläger sind Eheleute, die gemäß § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb und als Gesellschafter-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Der Kläger war bis einschließlich Januar 2009 zu 50 % an der M GmbH mit Sitz in F beteiligt. Die Geschäftsanteile veräußerte er im Januar 2009 gegen eine Barzahlung in Höhe von 45.000 EUR. Darüber hinaus erhielt er Anlagevermögen der M GmbH im Wert von 46.209 EUR (Bl. 73 Rs. der Einspruchsakten).