Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.05.2012, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt der Kläger.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.471,14 € festgesetzt.
I.
Der Kläger fordert als Nachlassinsolvenzverwalter über das Vermögen der verstorbenen früheren Klägerin M.R., die ein Autovermietungsunternehmen betrieben hat, von der beklagten Versicherung aus abgetretenem Recht ihrer Kunden die Kosten für die Anmietung von Fahrzeugen aus 31 in den Jahren 2008 bis 2011 abgeschlossenen Fahrzeugmietverträgen.
Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von 9.471,14 € nebst Zinsen verurteilt.
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