I.
Der Kläger, Beschwerdegegner und Beschwerdeführer (Kläger), ein Diplom-Ingenieur, erhielt 1990 einen Auftrag aus dem Land A. Zur Abwicklung des Auftrags gründete er eine Gesellschaft m.b.H. mit Sitz im Land B (Gesellschaft). Die Anteile des Klägers an der Gesellschaft hielt deren Geschäftsführer als Treuhänder für den Kläger. Auf einem Konto der Gesellschaft wurden zwischen August 1990 und Juli 1992 auf eine arabische Bank gezogene Schecks in Höhe von insgesamt ... DM gutgeschrieben. Von dem Konto ließ sich der Kläger ... DM in bar auszahlen (1991: ... DM; 1992: ... DM; 1993: ... DM). Der Beklagte, Beschwerdeführer und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) rechnete dem Kläger die Auszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|