Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.01.2015, Az.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ebenfalls ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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