1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Beklagte hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 6.500,00 € festzusetzen.
4. Der auf Dienstag, 08.01.2019, 09:00 Uhr, bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
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