Anforderungen an eine Einrichtung zur ambulanten Pflege
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 6 K 1431/05
DRsp Nr. 2009/6375
Anforderungen an eine Einrichtung zur ambulanten Pflege
1. Für die Anerkennung als Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen i.S. des § 4 Nr. 16 e) UStG ist es nicht erforderlich, dass der Erbringer der Pflegeleistungen in der Lage ist, alle im Zusammenhang mit der Pflege erforderlichen Leistungen selbst zu erbringen (es werden Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von dafür qualifiziertem Personal geleistet).2. Es genügt, wenn die Kosten vom Sozialleistungsträger mittelbar übernommen wurden.