BFH vom 26.11.1996
I B 50/96

Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen

BFH, vom 26.11.1996 - Aktenzeichen I B 50/96

DRsp Nr. 1997/8135

Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen

Bei der Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen, die eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer verspricht, müssen die FG die Überlegungen nachvollziehen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter vor Abschluß eines solchen Vertrags anstellen würde (BFH vom 5.10.1994, BStBl II 1995, 549). Dies gilt auch, wenn die Gewinnermittlung mittlerweile feststeht.

Für die Praxis:

Die tatsächlich erwirtschafteten Gewinne können zwar ein gewisses Indiz für die damals zu erwartenden Gewinne sein, keinesfalls kann aber bereits dem Grunde nach von einer Ertragsprognose Abstand genommen werden.