FG Saarland - Beschluss vom 27.11.2003
2 V 311/03
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 406

Anlagebetrug; Scheinrenditen; Aussetzung der Vollziehung bzgl. Einkommensteuersteuer 1999 und 2000

FG Saarland, Beschluss vom 27.11.2003 - Aktenzeichen 2 V 311/03

DRsp Nr. 2004/569

Anlagebetrug; Scheinrenditen; Aussetzung der Vollziehung bzgl. Einkommensteuersteuer 1999 und 2000

Werden einem gutgläubigen Steuerpflichtigen, der einer Anlagegesellschaft Gelder anvertraut hat, um mittels Devisen- und Warentermingeschäften nicht steuerbare Gewinne zu erzielen, von der Gesellschaft "Gewinne" gutgeschrieben, obwohl diese die Mittel gar nicht bestimmungsgemäß eingesetzt, sondern im Rahmen eines Schneeballsystems zur Auszahlung an andere Anleger verwendet hat, fehlt es an der Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung. Bis zur Höhe des Anlagebetrags tatsächlich ausgezahlte "Gewinne" stellen sich als Kapitalrückzahlung dar.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragsteller sind Eheleute, die beim Antragsgegner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der 1939 geborene Antragsteller war als Facharbeiter tätig, die 1940 geborene Antragstellerin ist Hausfrau.