FG Thüringen - Urteil vom 25.11.2004
IV 415/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 S. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2 ;

Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung eines einzigen Grundstücks durch einen Makler; Einkommensteuer 1992 Gewerbesteuermessbetrag 1992

FG Thüringen, Urteil vom 25.11.2004 - Aktenzeichen IV 415/02

DRsp Nr. 2005/4426

Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung eines einzigen Grundstücks durch einen Makler; Einkommensteuer 1992 Gewerbesteuermessbetrag 1992

Ein Makler, dessen Gewerbeerlaubnis ausdrücklich die Tätigkeit als Bauträger und als Baubetreuer ausnimmt, kann gleichwohl mit dem Kauf eines unbebauten Grundstücks, welches kurze Zeit nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags an eine Warenhandelsgesellschaft vermietet, nach den Vorgaben des späteren Mieters mit einem vollständigen SB-Markt nach den Plänen seiner als Architektin tätigen Ehegattin bebaut und noch vor Fertigstellung an einen in den langfristigen Mietvertrag eintretenden Dritten weiterveräußert wird, im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels tätig sein, der mit der Maklertätigkeit einen Gewerbebetrieb bildet. Dem steht nicht entgegen, dass der Verbrauchermarkt nicht für die späteren Käufer des Marktes errichtet wird.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 S. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand: