Anrechnung von Arbeitseinkommen bei Hinterbliebenenrenten
BSG, Urteil vom 27.01.1999 - Aktenzeichen B 4 RA 17/98 R
DRsp Nr. 1999/9238
Anrechnung von Arbeitseinkommen bei Hinterbliebenenrenten
1. Nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelte und vom Finanzamt festgestellte Gewinne sind nur dann auf Hinterbliebenenrenten als Arbeitseinkommen i.S. von § 15SGB IV anzurechnen, wenn sie aus eigener selbständiger Tätigkeit des Hinterbliebenen herrühren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]