BFH vom 22.10.1993
IX R 33/91

Ansatz der Kostenmiete (§ 21 EStG)

BFH, vom 22.10.1993 - Aktenzeichen IX R 33/91

DRsp Nr. 1997/8679

Ansatz der Kostenmiete (§ 21 EStG)

Bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus ist die Kostenmiete anzusetzen, wenn diese Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.

Für die Praxis:

Bei der Kostenmiete ist auch ein Schwimmbad zu berücksichtigen, wenn die auf das Schwimmbad entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden.