Der Körperschaftsteuerbescheid für 2006 vom 16.1.2018 und der Gewerbesteuermessbescheid für 2006 vom 19.1.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.3.2018 werden entsprechend den Urteilsgründen geändert. Der Beklagte hat die festzusetzenden Beträge zu errechnen und mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den Ansatz von Steuerrückstellungen in den Streitjahren 2006 bis 2008 sowie über die Änderung des Ansatzes eines Firmenwerts.
Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.2000 gegründete und im Handelsregister des Amtsgerichts R unter
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|