BFH vom 04.06.1996
IX R 84/94
Fundstellen:
NJWE-MietR 1997, 93

Anschaffungskosten eines Zweifamilienhauses bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

BFH, vom 04.06.1996 - Aktenzeichen IX R 84/94

DRsp Nr. 1997/8209

Anschaffungskosten eines Zweifamilienhauses bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

1. Ein Hauseigentümer kann solche Aufwendungen, die er für eine mit einem Wohnungsrecht eines Dritten belastete Wohnung erbringt, mangels Einkünfteerzielung nicht abziehen. Eine Berücksichtigung solcher Aufwendungen kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt sog. vorab entstandener Werbungskosten in Betracht, z.B., weil die Wohnung nach dem Erlöschen des Wohnungsrechts vermietet werden soll. 2. Zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten eines Zweifamilienhauses, an dessen einer Wohnung sich der Veräußerer ein unentgeltliches Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind die Anschaffungskosten für das Gebäude um den Anteil zu kürzen, der dem Nutzflächenanteil der mit dem Wohnungsrecht belasteten Wohnung entspricht und der zuvor um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts ohne Berücksichtigung eines Bodenwertanteils vermindert worden ist.

Für die Praxis:

Die Einräumung eines Wohnungsrechts zugunsten des Veräußerers ist keine Gegenleistung des Erwerbers für die Übertragung eines Grundstücks; vielmehr mindert das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (BFH vom 10.4. und 24.4.1991, BStBl II, 791 und 793). Mithin ist ein "Barkaufpreis" nicht um den Kapitalwert des Wohnungsrechts zu erhöhen.

Fundstellen
NJWE-MietR 1997, 93