I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren 1999 und 2000 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.
Im Juli 1996 erwarb der Kläger ein Dreifamilienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 160 qm zum Preis von 254 492 DM (Gebäudeanteil). Da sich die Eigentumsumschreibung verzögerte, sah der Kläger zunächst von einer Vermietung der Wohnungen ab. In den Monaten Januar bis Mai 1997 erneuerte er dann im Wesentlichen die Heizungslage und Elektroinstallation, der Elektrohausanschluss wurde vom Dach in den Keller verlegt, eine Spindeltreppe vom Ober- in das Dachgeschoss anstelle einer alten Treppe eingebaut, Fenster ausgetauscht, Bäder, Toiletten und Küchen saniert, sowie das Dach repariert. Ab Juni 1997 vermietete der Kläger zwei Wohnungen von jeweils 57 qm für 850 DM bzw. 925 DM zuzüglich Nebenkosten.
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