FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.08.1996
2 K 1238/94

Anschaffungsnaher Aufwand außerhalb des Dreijahreszeitraums

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.1996 - Aktenzeichen 2 K 1238/94

DRsp Nr. 2001/3203

Anschaffungsnaher Aufwand außerhalb des Dreijahreszeitraums

Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, der lediglich im Wege der AfA als Werbungskosten berücksichtigt werden kann, liegt auch dann vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren und acht Monaten nach Erwerb eines Wohn- und Geschäftshauses Instandhaltungskosten in Höhe von 64 % der Gebäude-Anschaffungskosten aufgewendet wurden. Das gilt auch dann, wenn die Instandhaltungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anschaffung lediglich knapp 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten betragen haben.

Tatbestand:

Streitig ist, ob zu aktivierender anschaffungsnaher Aufwand vorliegt.

Der Kläger ist von Beruf Diplom-Volkswirt, er ist für eine Immobilienfirma sowie für die Universität ... nichtselbständig tätig. Außerdem erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 3. März 1988 erwarb der Kläger das bebaute Grundstück in ... . Zeitpunkt der Übergabe von Besitz, Nutzungen und Lasten war der 1. April 1988. Der Kauf preis betrug ... DM, die Anschaffungskosten für das Gebäude 246.028,-- DM. Bei dem Grundbesitz handelt es sich um ein 1955 nach Kriegszerstörung neu aufgebautes Mietwohngrundstück mit neun Wohnungen und einem Laden.