Anschlußprüfung bei Großbetrieben ohne Dreijahresbegrenzung
BFH, vom 08.12.1993 - Aktenzeichen XI R 69/92
DRsp Nr. 1997/8646
Anschlußprüfung bei Großbetrieben ohne Dreijahresbegrenzung
Ist ein Gewerbebetrieb nach seinen Betriebsmerkmalen als Großbetrieb anzusehen, so ist das Finanzamt nach § 4BpO(St.) gehalten, eine Anschlußprüfung anzuordnen. Im Gegensatz zu Mittelbetrieben ist bei Großbetrieben der zeitliche Umfang der Außenprüfung nicht auf die letzten drei Besteuerungszeiträume beschränkt. Demgemäß bedarf die Anordnung dieser Außenprüfung für vier Besteuerungszeiträume keiner besonderen Begründung.