Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.11.2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Versicherungszeiten im Ghetto Czernowitz (Rumänien) nach den Vorschriften des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) hat.
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