LAG Köln - Urteil vom 09.03.2023
6 Sa 610/22
Normen:
BGB § 133; TVöD-VKA § 12 Abs. 2 S. 6; TVöD-VKA EntgO Vorbem. Nr. 7 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1319/22

Anspruch auf chancengleiche Teilnahme an Bewerbungsverfahren im öffentlichen DienstBeachtung des Organisationsermessens des öffentlichen Arbeitgebers bei Erstellung eines StellenprofilsZweijährige Verwaltungserfahrung als notwendige Voraussetzung zur Erfüllung eines StellenprofilsAuslegung von Stellenanzeigen

LAG Köln, Urteil vom 09.03.2023 - Aktenzeichen 6 Sa 610/22

DRsp Nr. 2023/12931

Anspruch auf chancengleiche Teilnahme an Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst Beachtung des Organisationsermessens des öffentlichen Arbeitgebers bei Erstellung eines Stellenprofils Zweijährige Verwaltungserfahrung als notwendige Voraussetzung zur Erfüllung eines Stellenprofils Auslegung von Stellenanzeigen

Konkurrentenklage einer Verkehrsüberwachungskraft mit Blick auf eine Stellenausschreibung, die als Musskriterium eine mindestens zweijährige Verwaltungserfahrung vorsieht.

1. Öffentliche Ämter im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können. Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für Angestellte im öffentlichen Dienst aus Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren.