BFH - Beschluss vom 11.11.2009
IX B 61/09
Normen:
EigZulG i.d.F. 22. Dezember 2005 § 19 Abs. 9; EigZulG § 11 Abs. 5 S. 1; EigZulG § 17;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 932
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 09.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 304/05

Anspruch auf Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile bei fehlender Neuerrichtung von Wohnungen bzw. Nichtüberlassung einer Wohnung an einen Genossen; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BFH, Beschluss vom 11.11.2009 - Aktenzeichen IX B 61/09

DRsp Nr. 2010/5226

Anspruch auf Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile bei fehlender Neuerrichtung von Wohnungen bzw. Nichtüberlassung einer Wohnung an einen Genossen; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Normenkette:

EigZulG i.d.F. 22. Dezember 2005 § 19 Abs. 9; EigZulG § 11 Abs. 5 S. 1; EigZulG § 17;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

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