Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt höheres Elterngeld ohne Berücksichtigung von Einkünften als Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Bezugszeitraum.
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