Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist noch die Erstattung der Kosten für eine Schmerztherapie mit Medizinal-Cannabisblüten der Sorten Bedrocan und Bedica als Inhalation für die Zeit vor dem 10. März 2017.
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