FG Thüringen - Urteil vom 03.12.2015
1 K 534/15
Normen:
AO § 12; InvZulG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2017, 488

Anspruch auf Gewährung einer weiteren Investitionszulage für Investitionen in von Kommissionären zum Verkauf von Backwaren des Inhabers genutzten Verkaufsstätten

FG Thüringen, Urteil vom 03.12.2015 - Aktenzeichen 1 K 534/15

DRsp Nr. 2016/14367

Anspruch auf Gewährung einer weiteren Investitionszulage für Investitionen in von Kommissionären zum Verkauf von Backwaren des Inhabers genutzten Verkaufsstätten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 12; InvZulG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Klage weitere Investitionszulage für das Kalenderjahr 2011 für Investitionen in Verkaufsstätten, in denen als "Kommissionäre" bezeichnete Vertragspartner der Klägerin deren Backwaren unter ihrem Namen verkauft haben.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform GmbH & Co. KG die Herstellung und den Vertrieb von Backwaren sowie den Verkauf von Kaffee und anderen Handelswaren. Der Verkauf erfolgt im Wesentlichen über Verkaufsstellen, deren Geschäftsräume die Klägerin jeweils angemietet hat.

Der Verkauf der Waren der Klägerin erfolgt durch Dritte im Rahmen eines Vertrages, den die Klägerin mit jedem Vertragspartner abschließt ("Kommissionsvertrag"). Die Betreiber der jeweiligen Bäckerei-Verkaufsstellen (vertraglich als "Kommissionäre" bezeichnet) verpflichten sich gegenüber der Klägerin, aus ihrem Warenangebot ein eigenes Sortiment zusammenzustellen, eigenes Verkaufspersonal anzustellen und die Waren im Namen der Klägerin und auf deren Rechnung zu verkaufen.

1. 2.