BSG - Beschluss vom 10.11.2021
B 1 KR 80/20 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 72 Abs. 1; BGB § 104 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 19.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 254/18
SG Mainz, vom 21.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 628/16

Anspruch auf Hilfe bei der Suche nach einem TherapeutenVerfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenUnterbliebene Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen Beteiligten ohne gesetzlichen Vertreter

BSG, Beschluss vom 10.11.2021 - Aktenzeichen B 1 KR 80/20 B

DRsp Nr. 2022/2550

Anspruch auf Hilfe bei der Suche nach einem Therapeuten Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Unterbliebene Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen Beteiligten ohne gesetzlichen Vertreter

Tenor

Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2019 - L 5 KR 254/18 - gewährt.

Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2019 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 72 Abs. 1; BGB § 104 Nr. 2;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Hilfe bei der Suche nach einem Therapeuten.