OLG Celle - Urteil vom 01.09.2021
14 U 114/20
Normen:
BGB § 634 Nr. 4; BGB §§ 280 ff.; BGB §§ 823 ff.;
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 13.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 24/16
LG Hildesheim, vom 19.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 24/16

Anspruch auf Honorar für Architekten- und IngenieurleistungenAufrechnung mit SchadensersatzansprüchenDruckfestigkeit von verwendetem Material

OLG Celle, Urteil vom 01.09.2021 - Aktenzeichen 14 U 114/20

DRsp Nr. 2022/10160

Anspruch auf Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen Druckfestigkeit von verwendetem Material

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 19.06.2020 (auch in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 13.07.2020) - 5 O 24/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer der Klägerin hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung wegen der Kosten des Berufungsverfahrens gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 249.950,47 €.

Normenkette:

BGB § 634 Nr. 4; BGB §§ 280 ff.; BGB §§ 823 ff.;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt von der beklagten S. A. nicht gezahltes Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen, die die Klägerin im Zuge des Neubaus des Ganzjahresschwimmbads "B. B." in der S. A./L., also für die Beklagte erbracht hat.