FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.11.2015
3 K 3221/15
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2016, 502

Anspruch auf Kindergeld im Hinblick auf eine mehraktige Ausbildung des Kindes im Bereich Physiotherapie

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.11.2015 - Aktenzeichen 3 K 3221/15

DRsp Nr. 2016/967

Anspruch auf Kindergeld im Hinblick auf eine mehraktige Ausbildung des Kindes im Bereich Physiotherapie

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um Kindergeld im Rahmen einer mehraktigen Ausbildung der Tochter B..., geboren am XX.XX.1990, für die Zeit von Juni 2013 bis September 2014.

I.

Die Ausbildung im Bereich Physiotherapie erfuhr in den letzten Jahren eine Akademisierung.

1.