Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Im Streit stehen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
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