BFH vom 19.07.1996
I B 29/95

Anspruch auf Rückgewähr einer vGA

BFH, vom 19.07.1996 - Aktenzeichen I B 29/95

DRsp Nr. 1997/8187

Anspruch auf Rückgewähr einer vGA

Die Rechtsfrage, ob ein bestehender und in der Handelsbilanz zu aktivierender Anspruch auf Rückgewähr einer vGA nach §§ 30, 31 GmbHG die Annahme einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und einer Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG ausschließt, ist nach dem BFH-Urteil vom 29.5.1996 - I R 118/93 (BStBl II 1997, 92) nicht mehr klärungsbedürftig.

Für die Praxis:

Eine einheitliche Behandlung der schuldrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rückgewährungsansprüche als Einlagen i.S. des § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 5 EStG ist schon deshalb geboten, weil sich ein Rückgewährungsanspruch auf verschiedene Zivilrechtsgrundlagen gleichzeitig stützen kann; für die Einlagen ist auch der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG durchbrochen (vgl. § 5 Abs. 6 EStG). Vgl. außerdem Abschn. 31 Abs. 9 KStR.