LAG Nürnberg - Urteil vom 31.10.2013
5 Sa 324/12
Normen:
BGB § 611; TVöD TV-L;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 25.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1252/11

Anspruch einer heilpädagogischen Förderlehrerin auf Höhergruppierung nach dem TV-L

LAG Nürnberg, Urteil vom 31.10.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 324/12

DRsp Nr. 2017/3426

Anspruch einer heilpädagogischen Förderlehrerin auf Höhergruppierung nach dem TV-L

Ist im Arbeitsvertrag einer heilpädagogischen Förderlehrerin auf die Bestimmungen des BAT und in der Folge des TVöD Bezug genommen, so kommt ein Rückgriff auf den für die Beschäftigten der Länder abgeschlossenen TV-L nicht in Betracht.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 25.04.2012, Aktenzeichen: 2 Ca 1252/11, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; TVöD TV-L;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Bezahlung von 3,22 Wochenarbeitsstunden für den Zeitraum von März 2007 bis November 2010 sowie über eine höhere Eingruppierung der Klägerin.

Die Klägerin ist bei dem Beklagten aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 24.07.2001 seit 01.09.2001 unbefristet als Angestellte beschäftigt.

Nr. 2 des Arbeitsvertrags hat folgenden Inhalt: