Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2017 –
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2017 –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger insgesamt 1.127,43 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2017.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Im Übrigen wird die Anschlussberufung des Klägerszurückgewiesen.
IV.Die Kosten des Rechtsstreits hat jede Partei zur Hälfte zu tragen.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung eines Bonus für das Jahr 2016.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|