FG Hessen - Urteil vom 23.05.2007
3 K 3143/06
Normen:
EStG § 62 § 63 § 65 Abs. 1 Nr. 2 ; VO (EG) Nr. 1408/71 Art. 13 ; DVO (EG) Nr. 574/72 Art. 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1527

Anspruch eines im Inland selbständig tätigen EU Bürgers auf deutsches Kindergeld - Kindergeld; Selbstständige Tätigkeit; Sozialversicherungspflicht; EU-Bürger

FG Hessen, Urteil vom 23.05.2007 - Aktenzeichen 3 K 3143/06

DRsp Nr. 2007/15919

Anspruch eines im Inland selbständig tätigen EU Bürgers auf deutsches Kindergeld - Kindergeld; Selbstständige Tätigkeit; Sozialversicherungspflicht; EU-Bürger

Ein EU-Ausländer, der im Inland selbständig tätig ist und nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt, sich gleichwohl freiwillig privat versichert, erfüllt nicht die Voraussetzungen zum umfassenden Bezug des deutschen Kindergeldes.

Normenkette:

EStG § 62 § 63 § 65 Abs. 1 Nr. 2 ; VO (EG) Nr. 1408/71 Art. 13 ; DVO (EG) Nr. 574/72 Art. 7 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen umfassenden Anspruch auf Kindergeld für seine in Polen lebenden Kinder hat. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger ist polnischer Staatsbürger. Seine Frau und seine in den Jahren 1985, 1988 und 1990 geborenen Kinder leben dauerhaft in Polen. Dort hat die Familie des Klägers auch die gesetzlich festgelegten Familienleistungen für die gemeinsamen Kinder erhalten. Der Kläger hat erklärt, seine Frau sei in Polen nicht berufstätig.