FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.10.2018
9 K 9159/17
Normen:
AnfG § 4 Abs. 1; AnfG § 11 Abs. 1 S. 1; AnfG § 16 Abs. 1 S. 1; BGB § 818 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2019, 575

Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zahlungen an die Insolvenzmasse

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.10.2018 - Aktenzeichen 9 K 9159/17

DRsp Nr. 2019/3975

Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zahlungen an die Insolvenzmasse

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgende EUR-Beträge zu zahlen

1.

224 412,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5. v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 76 412,19 EUR seit dem 2. Dezember 2009 und auf einen Betrag in Höhe von 148 000,00 EUR seit dem 9. Dezember 2013

2.

13 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2015

3.

19 700,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2015

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AnfG § 4 Abs. 1; AnfG § 11 Abs. 1 S. 1; AnfG § 16 Abs. 1 S. 1; BGB § 818 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 2;

Tatbestand

1. 2. 3.