Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Februar 2017 15 K 1478/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt —FA—) verpflichtet ist, die Einkommensteuer 2006 bis 2008 aufzuteilen.
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