Die Beteiligten werden gemäß §§ 117 Abs. 3, 68 Abs. 3 FamFG darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden und die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wolfenbüttel vom 27.12.2022 auf seine Kosten zurückzuweisen.
Ferner ist beabsichtigt, den Beschwerdewert auf 2.828,00 € festzusetzen.
Hierzu erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Auskehrung des von der Antragsgegnerin bezogenen Kindergeldes an den Antragsteller.
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