Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. April 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Anschlussrevision des Klägers ist gegenstandslos.
Streitwert: 108.980 €
Der Kläger begehrt von der Beklagten, einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in zwei in einem Solarpark installierte Photovoltaikanlagen.
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