FG Düsseldorf, vom 15.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1819/06
Anspruch kleiner Stromerzeuger auf Vergütung im Kaufpreis für das zur Stromerzeugung verwendete Gasöl enthaltener Mineralölsteuer; Doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten zur Bordstromversorgung von Flugzeugen; Vereinbarkeit eines unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. a RL 96/2003/EG (EnergieStRL) abzuleitenden Anspruchs auf Befreiung der bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse von der Energiesteuer mit Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 EnergieStRL
BFH, Urteil vom 01.12.2009 - Aktenzeichen VII R 48/08
DRsp Nr. 2010/4230
Anspruch kleiner Stromerzeuger auf Vergütung im Kaufpreis für das zur Stromerzeugung verwendete Gasöl enthaltener Mineralölsteuer; Doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten zur Bordstromversorgung von Flugzeugen; Vereinbarkeit eines unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. a RL 96/2003/EG (EnergieStRL) abzuleitenden Anspruchs auf Befreiung der bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse von der Energiesteuer mit Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 EnergieStRL
1. Betreiber von Bodenstromaggregaten zur Bordstromversorgung von Flugzeugen können für das Kalenderjahr 2004 neben der nach § 9 Abs. 1 Nr. 3StromStG zu gewährenden Steuerbefreiung für den erzeugten Strom nicht zusätzlich eine Vergütung der auf dem zur Stromerzeugung eingesetzten Gasöl lastenden Energiesteuer beanspruchen.2. Einem unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EnergieStRL abzuleitenden Anspruch auf Befreiung der bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse von der Energiesteuer steht die Regelung in Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 EnergieStRL entgegen, die der deutsche Gesetzgeber in einer für die betroffenen Verwender erkennbaren Weise in nationales Recht umgesetzt hat.
Normenkette:
RL 96/2003/EG ; StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3;
Gründe
I.
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