BFH - Urteil vom 01.12.2009
VII R 48/08
Normen:
RL 96/2003/EG ; StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 15.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1819/06

Anspruch kleiner Stromerzeuger auf Vergütung im Kaufpreis für das zur Stromerzeugung verwendete Gasöl enthaltener Mineralölsteuer; Doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten zur Bordstromversorgung von Flugzeugen; Vereinbarkeit eines unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. a RL 96/2003/EG (EnergieStRL) abzuleitenden Anspruchs auf Befreiung der bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse von der Energiesteuer mit Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 EnergieStRL

BFH, Urteil vom 01.12.2009 - Aktenzeichen VII R 48/08

DRsp Nr. 2010/4230

Anspruch kleiner Stromerzeuger auf Vergütung im Kaufpreis für das zur Stromerzeugung verwendete Gasöl enthaltener Mineralölsteuer; Doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten zur Bordstromversorgung von Flugzeugen; Vereinbarkeit eines unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. a RL 96/2003/EG (EnergieStRL) abzuleitenden Anspruchs auf Befreiung der bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse von der Energiesteuer mit Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 EnergieStRL

1. Betreiber von Bodenstromaggregaten zur Bordstromversorgung von Flugzeugen können für das Kalenderjahr 2004 neben der nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG zu gewährenden Steuerbefreiung für den erzeugten Strom nicht zusätzlich eine Vergütung der auf dem zur Stromerzeugung eingesetzten Gasöl lastenden Energiesteuer beanspruchen.2. Einem unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EnergieStRL abzuleitenden Anspruch auf Befreiung der bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse von der Energiesteuer steht die Regelung in Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 EnergieStRL entgegen, die der deutsche Gesetzgeber in einer für die betroffenen Verwender erkennbaren Weise in nationales Recht umgesetzt hat.

Normenkette:

RL 96/2003/EG ; StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe

I.