OLG München - Endurteil vom 14.12.2021
18 U 6997/20 Pre
Normen:
VO (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) Art. 17 Abs. 1 Buchst. c); VO (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) Art. 17 Abs. 2; VO (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) Art. 18 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 20.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 2259/19

Ansprüche im Zusammenhang mit der Löschung von Beiträgen und der Sperrung eines Nutzerkontos auf FacebookGegenstand einer FeststellungsklageUnwirksamkeit eines Vorbehalts auf Entfernung und Sperrung in AGBFehlen eines verbindlichen Verfahrens zur Anhörung des betroffenen Nutzers

OLG München, Endurteil vom 14.12.2021 - Aktenzeichen 18 U 6997/20 Pre

DRsp Nr. 2022/8073

Ansprüche im Zusammenhang mit der Löschung von Beiträgen und der Sperrung eines Nutzerkontos auf Facebook Gegenstand einer Feststellungsklage Unwirksamkeit eines Vorbehalts auf Entfernung und Sperrung in AGB Fehlen eines verbindlichen Verfahrens zur Anhörung des betroffenen Nutzers

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 20.11.2020, Az. 8 O 2259/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Klägerin für das Einstellen des nachfolgend gezeigten Bildes auf www.facebook.com erneut zu sperren oder den Beitrag zu löschen, wenn dies geschieht wie am 11.03.2019.

Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht, die Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Klägerin für das Einstellen des nachfolgenden Textes auf www.facebook.com erneut zu sperren oder den Beitrag zu löschen, wenn dies geschieht wie am 03.09.2019.

3. a) b) 4. 5. II. III. IV. a) b) c) V.