Ansprüche wegen Mobbing im Falle eines Oberarztes, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt
BAG, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 593/06
DRsp Nr. 2007/19561
Ansprüche wegen "Mobbing" im Falle eines Oberarztes, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt