1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob die Veräußerung des Geschäftsanteils des Klägers an der Komplementärin der Beigeladenen (R KG) eine Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen des Klägers an der R KG darstellt.
I.
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