FG Köln - Urteil vom 04.12.2002
10 K 1072/93
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; KStG § 14 ; EStG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 607
EFG 2003, 688

Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen MU

FG Köln, Urteil vom 04.12.2002 - Aktenzeichen 10 K 1072/93

DRsp Nr. 2003/6630

Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen MU

Das Bestehen eines Organschaftsverhältnisses schließt die Behandlung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) als Sonderbetriebsvermögen II bei einer anderen Personengesellschaft aus.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; KStG § 14 ; EStG § 15 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob durch die Übertragung von Anteilen an der B GmbH in das Gesamthandsvermögen der J GmbH & Co. KG bei der Klägerin ein Gewinn entstanden ist.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Sie war im Streitjahr 1985 zu 50 % an dem Stammkapital der B GmbH in Höhe von 1.000.000,- DM beteiligt. Die andere Hälfte hielt die M AG. Die Klägerin hatte ihre Beteiligung an der B GmbH in ihrer Bilanz zum 31.12.1984 mit DM 732.970,- bilanziert.