Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Kosten der Beigeladenen zu 1-2 hat der Kläger zu erstatten.
4.Die Beigeladene zu 3 trägt ihre Kosten selbst.
Der Kläger war im Streitjahr 2015 Kommanditist der im Jahr 2012 gegründeten ABC GmbH & Co. KG (- KG -). Im Jahr 2017 ist er aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Gegenstand der KG war lt. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2012 die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs eines Wohnhausgrundstücks in 1 und dessen Bebauung mit dem Ziel, ein Generationen übergreifendes, nachbarschaftliches miteinander Wohnen, Arbeiten und Leben zu verwirklichen.
Komplementärin der KG war und ist die Firma D GmbH.
Am 13.12.2013 wurde der Gesellschaftsvertrag abgeändert; am Geschäftszweck, ein Mehrgenerationenwohnprojekt auf einem eigenen Grundstück in 1 zu verwirklichen, änderte sich nichts.
Gemäß § 2.5 des neugefassten Gesellschaftsvertrags wurde jedem Kommanditisten ein persönlicher, unvererblicher und unveräußerlicher Anspruch auf Zuteilung einer Wohnung zugesprochen.
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