BFH vom 13.08.1996
II R 13/93

Anteilsbewertung von GmbH-Anteilen: notwendige Beiladung

BFH, vom 13.08.1996 - Aktenzeichen II R 13/93

DRsp Nr. 1997/8176

Anteilsbewertung von GmbH-Anteilen: notwendige Beiladung

1. Erhebt eine GmbH wegen der gesonderten Feststellung des gemeinen Werts der Anteile Klage, ist jeder Gesellschafter notwendig zu dem Verfahren beizuladen, der am Stichtag zu mehr als 5 % beteiligt war. 2. Ist eine notwendige Beiladung unterblieben, muß die Entscheidung des FG aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen werden, damit die Beiladung nachgeholt werden kann.

Für die Praxis:

Zu 1.: Der BFH leitet seine Auffassung aus § 7 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Anteilsbewertungsverordnung vom 19.1.1977 (BGBl. I, 171; BStBl I, 37) ab.