Anteilsverkauf; Teilwert; Steuerbefreiung; Umgehungstatbestand; Umgehungsgeschäft; Halbeinkünfteverfahren; Veräußerungsgewinn - Regelungszweck des § 8b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 KStG - Teilwertvermutung bei zeitnahem Anteilserwerb
FG Hessen, Urteil vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 4 K 3765/04
DRsp Nr. 2008/16309
Anteilsverkauf; Teilwert; Steuerbefreiung; Umgehungstatbestand; Umgehungsgeschäft; Halbeinkünfteverfahren; Veräußerungsgewinn - Regelungszweck des § 8b Abs. 4 S. 1 Nr. 2KStG - Teilwertvermutung bei zeitnahem Anteilserwerb
1. Durch den Umgehungstatbestand des § 8b Abs. 4 S. 1 Nr. 2KStG soll die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für natürliche Personen nach dem einen Halbeinkünfteverfahren sichergestellt werden.2. Die Teilwertvermutung, nach der der Teilwert von Gesellschaftsanteilen deren Anschaffungskosten entspricht, bezieht sich nur auf den zeitnahen Erwerb der originären Anteile.