Der Antrag wird abgelehnt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bescheid des Finanzamts (FA) vom 11. April 2006, mit dem sein Antrag auf Erlass von Steuern und Säumniszuschlägen abgelehnt worden ist.
Der Antragsteller war bis Ende des Jahres 2000 selbständig als Graphiker tätig. Danach arbeitete er als Hilfskraft für einen monatlichen Verdienst von 600 bis 650 EUR.
Am 25. März 2009 meldete der Antragsteller rückwirkend zum 1. Februar 2009 das Gewerbe "Graphik und Design" an. Der Aufforderung seines Veranlagungsfinanzamts, einen ausgefüllten Gewerbefragebogen vorzulegen, ist der Antragsteller bisher nicht nachgekommen.
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