OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.12.2017
2 Ws 136/17
Normen:
RVG -VV Nr. 4100 Anm. 1; RVG § 15;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, - Vorinstanzaktenzeichen 23 KLs 22/09

Anwaltsgebühren bei Erhebung einer Nachtragsanklage und deren Einbeziehung in ein laufendes Verfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2017 - Aktenzeichen 2 Ws 136/17

DRsp Nr. 2018/4242

Anwaltsgebühren bei Erhebung einer Nachtragsanklage und deren Einbeziehung in ein laufendes Verfahren

Bei der Erhebung einer Nachtragsanklage und deren Einbeziehung in ein laufendes Verfahren handelt es sich um einen selbständigen Rechtsfall im Sinne der Anm. 1 zu Nr. 4100 des Vergütungsverzeichnisses Anlage 1 zum RVG (RVG -VV), mithin um eine selbständige Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG.

Auf die Beschwerde des Verteidigers wird seine aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung über die bisher festgesetzten 14.317,72 EUR hinaus auf weitere 328, 44 EUR (dreihundertundachtundzwanzig und 44/100 EUR) festgesetzt.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4100 Anm. 1; RVG § 15;

Gründe:

I.

Das Landgericht Cottbus hat den früheren Angeklagten am 21. November 2012 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihm war Rechtsanwalt ... mit Beschluss vom 3. Juni 2009 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden.