Auf die Beschwerde des Verteidigers wird seine aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung über die bisher festgesetzten 14.317,72 EUR hinaus auf weitere 328, 44 EUR (dreihundertundachtundzwanzig und 44/100 EUR) festgesetzt.
I.
Das Landgericht Cottbus hat den früheren Angeklagten am 21. November 2012 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihm war Rechtsanwalt ... mit Beschluss vom 3. Juni 2009 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden.
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