KG - Beschluss vom 20.12.2017
1 Ws 70/17
Normen:
RVG -VV Nr. 4142;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 254 Js 244/14

Anwaltsgebühren im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung des Urteils im Ausspruch über Abschöpfungsmaßnahmen

KG, Beschluss vom 20.12.2017 - Aktenzeichen 1 Ws 70/17

DRsp Nr. 2018/2477

Anwaltsgebühren im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung des Urteils im Ausspruch über Abschöpfungsmaßnahmen

Für den Vollverteidiger, der den Betroffenen auch gegen Abschöpfungsmaßnahmen verteidigt, entstehen nach revisionsgerichtlicher Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung in der neuen Tatsacheninstanz nicht nur die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 RVG -VV, sondern auch die (gerichtliche) Verfahrensgebühr und Terminsgebühren, und zwar auch dann, wenn das Urteil nur im Ausspruch über die Abschöpfungsmaßnahme aufgehoben worden ist.

Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 17. Oktober 2017 wird verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4142;

Gründe: