I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehren die Zulassung der Revision gegen ein Urteil, mit dem das Finanzgericht (FG) die Anwendung des § 176 der Abgabenordnung (AO) verneint hat.
Der Kläger und ein Geschäftspartner bildeten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die am 19. April 1993 ein unbebautes Grundstück erwarb und darauf ein Mehrfamilienhaus errichtete. Noch vor Fertigstellung erfolgte am 15. Juli 1993, vorgefasster Absicht entsprechend, eine Teilung des Grundbesitzes in sechs Wohnungen, die Auflösung der Gesellschaft und die Auseinandersetzung dahin, dass jeder der Gesellschafter drei Wohnungen erhielt. Die Gesellschafter verkauften die Wohnungen noch im Jahre 1993 mit Gewinn. Die Kaufpreise waren mit Baufortschritt zu zahlen.
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