Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. November 2013, soweit die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist, und das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juni 2010 werden aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie den Zugang zu den Prüfberichten des Wirtschaftsprüfers für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 betrifft. Im Übrigen wird das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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