FG Münster - Urteil vom 19.12.2012
11 K 1785/11 F
Normen:
EStG § 4 Abs 5 Nr 6; EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4;
Fundstellen:
BB 2013, 470
DB 2013, 15
DStRE 2014, 641

Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater

FG Münster, Urteil vom 19.12.2012 - Aktenzeichen 11 K 1785/11 F

DRsp Nr. 2013/5853

Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater

1) Betriebsausgaben für Fahrten, die ein Steuerberater im Vorlauf oder im Anschluss an einen Mandantenbesuch zwischen Wohnung und Betriebsstätte durchführt, sind nur begrenzt auf die Höhe der Entfernungspauschale abziehbar. 2) Die Entfernungspauschale ist auch an Tagen in vollem Umfang - nicht nur hälftig - zu gewähren, wenn nur eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und im Übrigen Dienstreisen vorliegen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs 5 Nr 6; EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4;

Tatbestand

Streitig ist nur noch, ob für Fahrten, die zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Anschluss oder im Vorfeld zu einem Mandantenbesuch durchgeführt werden, die anhand eines Fahrtenbuchs ermittelten tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Der Kläger (Kl). wohnt in C. und ist als Steuerberater im Zuständigkeitsbereich des Beklagten (Bekl.) freiberuflich tätig. Er erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG).